2 Pflichten der Mitglieder
2.1 Jedes Mitglied ist verpflichtet hinsichtlich Unterbringung, Fütterung,
Pflege und Behandlung der versicherten Tiere alle Sorgfalt anzuwenden.
2.2 Jedes Mitglied ist verantwortlich für das versicherte Tier, auch wenn
es Dritten anvertraut wird.
2.3 Alle Veränderungen im versicherten Bestand müssen innert 8 Tagen
der Geschäftstelle gemeldet werden.
2.4 Alle Tiere müssen zusätzlich bei einer Versicherungsgesellschaft
gegen Feuer- und Elementarschaden versichert werden.
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