7 Ausschluss der
Haftung
7.1 Die Pferdeversicherungsgenossenschaft Aarberg haftet nicht für versicherte Pferde,
die aus seuchenpolizeilichen Gründen geschlachtet werden müssen, sowie für Unfälle die
von Drittpersonen verursacht werden.
In diesen Fällen hat der Versicherte die nötigen Schritte zur Erlangung der Entschädigung
von staatlichen Anstalten oder von Privaten selbst vorzunehmen.
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