1  Aufnahme und Schatzung der Tiere

 

1.1     Die Genossenschaft nimmt Tiere der Pferdegattung im Alter bis zu

14 Jahren, mit einem Schatzungswert gemäss Tabelle 1 (Seite 3) oder mit dem

von der Schatzungskommission bestimmten Schatzungswert in die Versicherung auf. 

Das Alter der Pferde erhöht sich immer auf 1. Januar des nächsten Kalenderjahres.

 

1.2    Die Aufnahme und Einschatzung erfolgt durch einen Versicherungstierarzt der

Pferdeversicherungsgenossenschaft Aarberg.

 

1.3    Fohlenversicherung: Fohlen sind mit Beginn des neunten Trächtigkeitsmonates

bis zum 10. Lebenstag mit der Stute versichert. Die Fohlen müssen bis zum 40. Lebenstag

mit dem entsprechenden Formular der Geschäftsstelle gemeldet werden, sonst erlischt

der Versicherungsschutz. Ab dem 11. Lebenstag gilt eine Mindestschatzung nach

obiger Tabelle. Fohlen die bis zum 1. Dezember nicht abgemeldet sind, werden

im folgenden Jahr prämienpflichtig.

 

1.4     Für Jungpferde im Alter von 10 Tagen bis 3 Jahren gelten die Bestimmungen 

(Wertzuwachs) gemäss Tabelle 1. In Ausnahmefällen und nur durch einen Versicherungstierarzt

zusammen mit einem Vorstandsmitglied kann bereits vor Ablauf des 3. Lebensjahres

eine höhere Schatzung als in Tabelle 1 versichert werden.

 

1.5     Die vorgenommene Aufnahme und Schatzung eines Tieres ist auf dem offiziellen

Einschatzungsverbal festzuhalten und vom Versicherungstierarzt und Eigentümer zu unterzeichnen

und umgehend an die Geschäftsstelle weiterzuleiten. Die Gebühr für die Einschatzung beträgt

Fr. 100.- zu Lasten des Versicherungsnehmers. Liegt der Bericht einer Ankaufsuntersuchung

(nicht älter als 1 Monat) vor, so beträgt die Gebühr Fr. 50.-.

 

1.6     Sobald das Einschatzungsverbal vom Versicherungstierarzt und vom Eigentümer

unterzeichnet ist, gilt das Tier als versichert.

 

1.7     Bei Handänderungen unter Mitgliedern der Pferdeversicherungs- genossenschaft

Aarberg kann die Schatzung ohne Neueinschatzung übernommen werden.

 

Kategorien

Alter in Jahren

Freiberger

Haflinger & Fjord

Halblblut

Vollblut

Kleinpferde

Pony>140 cm

Pony <140 cm/Esel

 ab 11. Tag  0 2100.- 1500.- 2300.- 900.- 600.- 500.-

Zuwachs

pro Mt.

  100.- 80.- 170.- 70.- 60.- 50.-
  1 2900.- 2100.- 4000.- 1800.- 1100.- 900.-
  2 4100.- 3100.- 6040.- 2700.- 1900.- 1500.-
  3 und älter 5300.- 4100.- 8080.- 3600.- 2600.- 2100.-
max. Schatzung 3 und älter 16000.- 16000.- 16000.- 16000.- 16000.- 16000.-

 

1.8      Stellt der Versicherungstierarzt bei der Aufnahme Mängel fest, trägt er diese mit dem Vermerk o.G (ohne Garantie) ein. Für die festgestellten Mängel sowie deren Folgeschäden besteht kein Versicherungsschutz. Dem Versicherungsnehmer wird dieser Entscheid schriftlich mitgeteilt.

 

1.9      Für Zuchthengste wird der Schatzungswert von Fall zu Fall gemäss

Vorstandsentscheid bestimmt (max. Fr. 25'000.-).

 

1.10    Die Schatzung gilt für die Dauer eines Rechnungsjahres.

 

1.11    Dopingkontrollen sind bei jedem Neueintritt möglich. Die Kosten der vom

Tierarzt angeordneten Dopingkontrollen gehen wenn negativ zu Lasten der Versicherung,

wenn positiv zu Lasten des/der Besitzers/in.

 

1.12    Von der Aufnahme ausgeschlossen sind: kranke, lahme, störrische und bösartige Tiere.

 

1.13    Sämtliche Pferde ab 3 Jahren behalten ihre Schatzung.

 

Wird eine Erhöhung/Verminderung der Schatzung gewünscht, so muss dies

auf das Ende des Geschäftsjahres der Geschäftsstelle gemeldet werden.

 

Während dem laufenden Geschäftsjahr können die Schatzungen

nicht geändert werden.

 

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