1 Aufnahme und Schatzung der Tiere
1.1 Die Genossenschaft nimmt Tiere der Pferdegattung im Alter bis zu
14 Jahren, mit einem Schatzungswert gemäss Tabelle 1 (Seite 3) oder mit dem
von der Schatzungskommission bestimmten Schatzungswert in die Versicherung auf.
Das Alter der Pferde erhöht sich immer auf 1. Januar des nächsten Kalenderjahres.
1.2 Die Aufnahme und Einschatzung erfolgt durch einen Versicherungstierarzt der
Pferdeversicherungsgenossenschaft Aarberg.
1.3 Fohlenversicherung: Fohlen sind mit Beginn des neunten Trächtigkeitsmonates
bis zum 10. Lebenstag mit der Stute versichert. Die Fohlen müssen bis zum 40. Lebenstag
mit dem entsprechenden Formular der Geschäftsstelle gemeldet werden, sonst erlischt
der Versicherungsschutz. Ab dem 11. Lebenstag gilt eine Mindestschatzung nach
obiger Tabelle. Fohlen die bis zum 1. Dezember nicht abgemeldet sind, werden
im folgenden Jahr prämienpflichtig.
1.4 Für Jungpferde im Alter von 10 Tagen bis 3 Jahren gelten die Bestimmungen
(Wertzuwachs) gemäss Tabelle 1. In Ausnahmefällen und nur durch einen Versicherungstierarzt
zusammen mit einem Vorstandsmitglied kann bereits vor Ablauf des 3. Lebensjahres
eine höhere Schatzung als in Tabelle 1 versichert werden.
1.5 Die vorgenommene Aufnahme und Schatzung eines Tieres ist auf dem offiziellen
Einschatzungsverbal festzuhalten und vom Versicherungstierarzt und Eigentümer zu unterzeichnen
und umgehend an die Geschäftsstelle weiterzuleiten. Die Gebühr für die Einschatzung beträgt
Fr. 100.- zu Lasten des Versicherungsnehmers. Liegt der Bericht einer Ankaufsuntersuchung
(nicht älter als 1 Monat) vor, so beträgt die Gebühr Fr. 50.-.
1.6 Sobald das Einschatzungsverbal vom Versicherungstierarzt und vom Eigentümer
unterzeichnet ist, gilt das Tier als versichert.
1.7 Bei Handänderungen unter Mitgliedern der Pferdeversicherungs- genossenschaft
Aarberg kann die Schatzung ohne Neueinschatzung übernommen werden.
Kategorien |
Alter in Jahren |
Freiberger |
Haflinger & Fjord |
Halblblut Vollblut |
Kleinpferde |
Pony>140 cm |
Pony <140 cm/Esel |
ab 11. Tag | 0 | 2100.- | 1500.- | 2300.- | 900.- | 600.- | 500.- |
Zuwachs pro Mt. |
100.- | 80.- | 170.- | 70.- | 60.- | 50.- | |
1 | 2900.- | 2100.- | 4000.- | 1800.- | 1100.- | 900.- | |
2 | 4100.- | 3100.- | 6040.- | 2700.- | 1900.- | 1500.- | |
3 und älter | 5300.- | 4100.- | 8080.- | 3600.- | 2600.- | 2100.- | |
max. Schatzung | 3 und älter | 16000.- | 16000.- | 16000.- | 16000.- | 16000.- | 16000.- |
1.8 Stellt der Versicherungstierarzt bei der Aufnahme Mängel fest, trägt er diese mit dem Vermerk o.G (ohne Garantie) ein. Für die festgestellten Mängel sowie deren Folgeschäden besteht kein Versicherungsschutz. Dem Versicherungsnehmer wird dieser Entscheid schriftlich mitgeteilt.
1.9 Für Zuchthengste wird der Schatzungswert von Fall zu Fall gemäss
Vorstandsentscheid bestimmt (max. Fr. 25'000.-).
1.10 Die Schatzung gilt für die Dauer eines Rechnungsjahres.
1.11 Dopingkontrollen sind bei jedem Neueintritt möglich. Die Kosten der vom
Tierarzt angeordneten Dopingkontrollen gehen wenn negativ zu Lasten der Versicherung,
wenn positiv zu Lasten des/der Besitzers/in.
1.12 Von der Aufnahme ausgeschlossen sind: kranke, lahme, störrische und bösartige Tiere.
1.13 Sämtliche Pferde ab 3 Jahren behalten ihre Schatzung.
Wird eine Erhöhung/Verminderung der Schatzung gewünscht, so muss dies
auf das Ende des Geschäftsjahres der Geschäftsstelle gemeldet werden.
Während dem laufenden Geschäftsjahr können die Schatzungen
nicht geändert werden.
KONTAKT:
PFERDEVERSICHERUNGSGENOSSENSCHAFT SEELAND
Geschäftsführerin
Monique Dubois de Nilac
Postgässli 8, 3273 Kappelen
Tel. 058 521 67 67
info@pferdeversicherung-seeland.ch