7  Ausschluss der
    Haftung
     
    7.1     Die Pferdeversicherungsgenossenschaft Aarberg haftet nicht für versicherte Pferde,
    die aus seuchenpolizeilichen Gründen geschlachtet werden müssen, sowie für Unfälle die
    von Drittpersonen verursacht werden.
     
    In diesen Fällen hat der Versicherte die nötigen Schritte zur Erlangung der Entschädigung
    von staatlichen Anstalten oder von Privaten selbst vorzunehmen.
    
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