2  Pflichten der Mitglieder

 

2.1     Jedes Mitglied ist verpflichtet hinsichtlich Unterbringung, Fütterung,

Pflege und Behandlung der versicherten Tiere alle Sorgfalt anzuwenden.

 

2.2     Jedes Mitglied ist verantwortlich für das versicherte Tier, auch wenn

es Dritten anvertraut wird.

 

2.3     Alle Veränderungen im versicherten Bestand müssen innert 8 Tagen

der Geschäftstelle gemeldet werden.

 

2.4     Alle Tiere müssen zusätzlich bei einer Versicherungsgesellschaft

gegen Feuer- und Elementarschaden versichert werden.


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